Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferung

Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen, sei es durch mündliche Abmachung oder bei Auftragserteilung seitens der Besteller genannte, den vorliegenden widersprechenden Bedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

2. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind stets unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen oder dergl., auch in der Person des Lieferanten des Verkäufers, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, für verzögerte Lieferung irgendwelche Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen geltend zu machen. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindesten 4 Wochen gesetzt hat.

3. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur (Post, Bahn, Spediteur) auf den Besteller über. Versicherung wird auf Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

4. Preis- und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Heinsberg bzw. ab Werk ausschließlich Verpackung. Die für den Versand benötigte Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und wird, wenn nicht auf der Rechnung anders vermerkt, nicht zurückgenommen. Mündlich mit uns, mit unseren Vertretern bzw. Vertretungen vereinbarte Preise und Abmachungen bedürfen unserer besonderen schriftlichen Bestätigung. Bei Neukunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse, nach Vereinbarung spätestens bei Lieferung oder Abholung. Unsere Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar. Skonto gewähren wir ausschließlich nach Vereinbarung. Die Rechnungen sind dann innerhalb von 8 Tagen, abzüglich 2 % Skonto zahlbar. Die Gewährleistung von Skonto setzt voraus, dass keine fälligen Rechnungen offen stehen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 1 % Zinsen / Monat ab Fälligkeit zu berechnen. Bei Wechselzahlungen gehen die Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Käufers. Im Falle des Zahlungsverzugs werden für jeden angefangen Monat die von Banken in Anrechnung kommenden Zinsen für Kredite berechnet. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtkräftiger Titel vorliegt.

5. Gewährleistung und Rückgaberecht

Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Lieferungen sind auf unser Verlangen an uns zurückzusenden oder zur Prüfung an Ort und Stelle zur Verfügung zu halten. Bei begründeter Beanstandung gehen die Kosten zu unseren Lasten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung ist Veräußerung nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zulässig. Weitergehende Verfügungen, insbesondere Verpfändungs- oder Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändung der Vorbehaltswaren sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekannt zu geben. Die aus einer Veräußerung oder einem sonstigem Rechtgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn für diesen Fall, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltswaren unserseits liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so ist der Verkäufer vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch kann er jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers oder ändern sich dessen rechtlichen Verhältnisse, so kann der Verkäufer Sicherheitsleistungen verlangen oder, falls solche verweigert werden, vom Vertrag zurücktreten; das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Käufer.

8. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

9. Werbung

Alle in unserem Haus hergestellten Produkte können von uns zur Werbung verwendet werden, wenn nicht vor Auftragserteilung dem widersprochen wurde.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, Heinsberg als vereinbart. Erfüllungsort ist Heinsberg